Arbeitserprobung und Eignungsabklärung (AE/EA)
- Zugangsvoraussetzungen
- Beratung und Anmeldung durch die Agentur für Arbeit
- Rechtsgrundlage
- §35 SGB IX
- Dauer/Laufzeit
- 2 - 12 Wochen
- Kosten
- getragen
Arbeitserprobungen und Eignungsabklärung helfen dabei, die Eignungen und Neigungen der Teilnehmenden für verschiedene Berufe zu klären.
Arbeitserprobungen dauern 2 bis 4 Wochen, in denen ein einziger, vorher festgelegter Beruf intensiv erprobt werden kann. Eignungsabklärungen dauern bis zu 12 Wochen, in denen 2 bis 6 Berufe ausprobiert werden können.
Bei jeder Erprobung werden folgende Bereiche erhoben:
- Sozialkompetenz (Kontaktfähigkeit, Umgang mit Mitarbeitern und anderen Jugendlichen)
- Fach- und Sachkompetenz (Verstehen und Umsetzen von Anweisungen, Umgang mit Werkzeugen, Handgeschick, Durchhaltevermögen, Arbeitstempo, Leistungsbereitschaft, körperliche Belastbarkeit, Ordnungssinn)
- Personale Kompetenz (Ordnungssinn, Durchhaltevermögen, Konzentration, Zuverlässigkeit)
Am Ende der Arbeitserprobung oder Eignungsabklärung erhalten die Teilnehmenden eine Empfehlung, in welchem Beruf Ausbildungsfähigkeit vorliegt.