Arbeitserprobung und Eignungsabklärung (AE/EA)

Zugangsvoraussetzungen
Beratung und Anmeldung durch die Agentur für Arbeit
Rechtsgrundlage
§35 SGB IX
Dauer/Laufzeit
2 - 12 Wochen
Kosten
getragen

Arbeitserprobungen und Eignungsabklärung helfen dabei, die Eignungen und Neigungen der Teilnehmenden für verschiedene Berufe zu klären.

Arbeitserprobungen dauern 2 bis 4 Wochen, in denen ein einziger, vorher festgelegter Beruf intensiv erprobt werden kann. Eignungsabklärungen dauern bis zu 12 Wochen, in denen 2 bis 6 Berufe ausprobiert werden können.

Bei jeder Erprobung werden folgende Bereiche erhoben:

  • Sozialkompetenz (Kontaktfähigkeit, Umgang mit Mitarbeitern und anderen Jugendlichen)
  • Fach- und Sachkompetenz (Verstehen und Umsetzen von Anweisungen, Umgang mit Werkzeugen, Handgeschick, Durchhaltevermögen, Arbeitstempo, Leistungsbereitschaft, körperliche Belastbarkeit, Ordnungssinn)
  • Personale Kompetenz (Ordnungssinn, Durchhaltevermögen, Konzentration, Zuverlässigkeit)

Am Ende der Arbeitserprobung oder Eignungsabklärung erhalten die Teilnehmenden eine Empfehlung, in welchem Beruf Ausbildungsfähigkeit vorliegt.

Arbeitserprobung Eignungsabklärung Berufsorientierung