Berufsvorbereitende Einrichtung (BvE)
- Zugangsvoraussetzungen
- hohe Eigenmotivation, Praktikumserfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Team- und Belastungsfähigkeit, sich eigenständig im Berufsverkehr bewegen zu können
- Rechtsgrundlage
- Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg, Pflicht zum Besuch der Berufsschule §§ 77 - 81, Schulversuchsbestimmung des MKS Baden-Württemberg
- Zielgruppe
- Schüler der Berufsschulstufe der Schule für Geistigbehinderte/Abgänger von Förderschulen mit wesentlicher Behinderung/Schüler mit wesentlicher Behinderung aus dem Sonder-BVJ oder vergleichbarer Einrichtungen, die keine Ausbildungsreife erlangen konnten.
- Dauer/Laufzeit
- In der Regel zwei Schuljahre, in Einzelfällen ist eine Verlängerung auf drei Schuljahre möglich.
- Kosten
- getragen
Kurzinformation
Die BvE bereitet junge Menschen, bei denen im Laufe der Schulzeit klar wird, dass sie den Anforderungen einer beruflichen Ausbildung nicht gewachsen sein werden, auf das Arbeitsleben vor. Im Vordergrund steht die Vorbereitung auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Arbeitsplatzreife wird erreicht durch 2 Tage Betriebspraktikum und drei Tage Unterricht. Im Unterricht werden zukunftsrelevante Lebensbereiche (Wohnen, Freizeitgestaltung, Mobilität, Partnerschaft) bearbeitet. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt zunehmend selbst Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Ziel der BvE ist es, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.